Stand: 2026-11-02
Dokumentenkennung: ergibt sich aus dem Zustimmungsnachweis; Textfassung vom 2026-11-02
Präambel
Diese Verschwiegenheitsvereinbarung („VV“) ergänzt den Rahmenvertrag („Vertrag“) und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) zwischen Fabio Hossli (Einzelunternehmen nach Schweizer Recht) („Anbieter“) und der Organisation, für die diese Vereinbarung in sicherAI unterzeichnet wird (Firma und Rechtsform gemäss Organisationsprofil) („Kunde“, Anbieter und der Kunde zusammen die „Parteien“).
Im Rahmen der Durchführung des Vertrags verarbeitet Anbieter vom Kunden bereitgestellte Daten, die Patientengeheimnisse und andere vertrauliche Informationen enthalten können. Vor diesem Hintergrund gilt diese VV, wenn und soweit Anbieter bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags vom Kunden bereitgestellte Berufsgeheimnisse verarbeitet. Diese VV begründet keine Zeugnisverweigerungsrechte und keine Beschlagnahmeverbote; ob solche Rechte bestehen, richtet sich allein nach dem Gesetz.
1. Definitionen
1.1 „Berufsgeheimnisse“ sind sämtliche Informationen, die dem Kunden bei seiner beruflichen Tätigkeit, insbesondere bei der Behandlung oder Beratung von Patienten oder Klienten, anvertraut worden oder bekannt geworden sind und einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, gleich ob diese auf Gesetz (insbesondere Art. 321 StGB, soweit anwendbar, Art. 62 DSG oder kantonalem Gesundheitsrecht), auf dem Vertrag mit dem Patienten oder Klienten, auf Berufs- oder Verbandsregeln oder auf einer sonstigen Grundlage beruht.
1.2 „Mitwirkende Personen“ sind Mitarbeitende und Organe von Anbieter sowie Unterauftragnehmer und sonstige Personen, denen Anbieter Zugang zu den vom Kunden bereitgestellten Berufsgeheimnissen ermöglicht.
2. Gegenstand und Umfang der Verpflichtung
2.1 Anbieter ist verpflichtet, alle Berufsgeheimnisse, zu denen Anbieter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden Zugang erhält, streng vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
2.2 Diese VV ersetzt keine Einwilligung der berechtigten Person und keine Bewilligung einer Behörde, die der Kunde nach dem für ihn geltenden Recht benötigt, um Berufsgeheimnisse an Anbieter weiterzugeben. Ob er eine solche Einwilligung oder Bewilligung benötigt, prüft der Kunde in eigener Verantwortung.
3. Konkrete Geheimhaltungspflichten
3.1 Anbieter verpflichtet sich, über Berufsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht folgt aus dieser VV und gilt unabhängig davon, ob für den Kunden eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht besteht. Soweit der Kunde oder eine für ihn tätige Person als geheimhaltungspflichtige Person im Sinne von Art. 62 DSG gilt, ist sich Anbieter bewusst, dass das vorsätzliche Offenbaren geheimer Personendaten, von denen Anbieter oder mitwirkende Personen bei der Tätigkeit für den Kunden Kenntnis erlangen, nach Art. 62 Abs. 2 DSG strafbar ist (auf Antrag, Busse bis zu 250 000 Franken). Soweit der Kunde oder eine für ihn tätige Person zu den in Art. 321 Ziff. 1 StGB genannten Personen gehört und Anbieter oder mitwirkende Personen als ihre Hilfspersonen gelten, ist sich Anbieter auch der Strafdrohung nach Art. 321 StGB bewusst (auf Antrag, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Anbieter schützt die vom Kunden übermittelten Berufsgeheimnisse und Personendaten in Einklang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und allfälligem ergänzend anwendbarem kantonalem Recht. Eine Bearbeitung oder Einsichtnahme in vom Kunden bereitgestellte Berufsgeheimnisse erfolgt ausschliesslich, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags erforderlich ist oder auf ausdrückliche Weisung des Kunden in Textform.
3.2 Anbieter ist es gestattet, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Anbieter verpflichtet sich, alle mitwirkenden Personen, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen einer entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen, vor Zugang zu vom Kunden bereitgestellten Berufsgeheimnissen mindestens in Textform entsprechend zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
3.3 Anbieter verpflichtet sich, Berufsgeheimnisse, zu denen Anbieter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden Zugang erhält, mit Hosting in Deutschland und Modellaufrufen in europäischen Regionen der in Anlage 2 der AVV genannten Unterauftragsverarbeiter zu verarbeiten. Anbieter gibt Berufsgeheimnisse nur dann ins Ausland bekannt, wenn der Bundesrat den Staat in Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV) als Staat mit angemessenem Datenschutz aufführt oder ein geeigneter Datenschutz nach Art. 16 Abs. 2 DSG gewährleistet ist, etwa durch vom EDÖB anerkannte Standarddatenschutzklauseln; Orte und Garantien der Unterauftragsverarbeiter nennt Anlage 2 der AVV. Die E-Mail-Postfächer des Anbieters sind nicht für Berufsgeheimnisse bestimmt; der Kunde übermittelt Berufsgeheimnisse nur über die Plattform. Die in der AVV gelisteten Unterauftragnehmer und Verarbeitungsorte gelten als vom Kunden genehmigt.
3.4 Vor einer Offenlegung von Berufsgeheimnissen, zu denen Anbieter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden Zugang erhält, aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung wird Anbieter zumutbare rechtliche Schritte prüfen und ergreifen, um die Offenlegungspflicht abzuwehren oder einzuschränken. Anbieter wird den Kunden im rechtlich zulässigen Umfang über die Möglichkeit einer drohenden Offenlegung sowie deren Umfang informieren.
4. Weitere Bestimmungen
4.1 Diese VV tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie darüber hinaus unbefristet, solange Berufsgeheimnisse, zu denen Anbieter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden Zugang erhält, betroffen sind.
4.2 Diese VV ist integraler Bestandteil des Vertrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser VV, der AVV und/oder des Vertrags haben die Bestimmungen dieser VV in Bezug auf Berufsgeheimnisse, die Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung durch den Kunden bereitgestellt werden, Vorrang.
4.3 Die Parteien sind sich einig, dass die Schutzpflichten dieser VV in Übereinstimmung mit den jeweils strengsten auf den Vertrag anwendbaren berufsrechtlichen Anforderungen, einschliesslich standesrechtlicher Vorschriften, auszulegen sind.
Vertragsparteien und Unterzeichnung
Anbieter: Fabio Hossli (Einzelunternehmen nach Schweizer Recht), Produktname sicherAI, Unterdorfstrasse 10, 5082 Kaisten, Schweiz (Kanton Aargau), UID CHE-410.145.754, MWST-Nr. CHE-410.145.754 MWST; Support: support@sicherai.com; Datenschutzkontakt: datenschutz@sicherai.com
Kunde: Organisation gemäss Organisationsprofil in sicherAI (Name, Anschrift, Unterzeichner).
Datum: gemäss Zustimmungsnachweis.
Unterschriften / Auftragsnummer: elektronische Zustimmung in der sicherAI-App (Textform); Zeitpunkt und Auftragsnummer gemäss Zustimmungsnachweis.