Stand: 2026-11-02
Dokumentenkennung: ergibt sich aus dem Zustimmungsnachweis; Textfassung vom 2026-11-02
Präambel
Diese Verschwiegenheitsvereinbarung („VV“) ergänzt den Rahmenvertrag („Vertrag“) und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) zwischen Fabio Hossli (Einzelunternehmen nach Schweizer Recht) („Anbieter“) und der Organisation, für die diese Vereinbarung in sicherAI unterzeichnet wird (Firma und Rechtsform gemäß Organisationsprofil) („Kunde“, Anbieter und der Kunde zusammen die „Parteien“).
Im Rahmen der Durchführung des Vertrags verarbeitet Anbieter vom Kunden bereitgestellte Daten, die Patientengeheimnisse und andere vertrauliche Informationen enthalten können. Vor diesem Hintergrund gilt diese VV, wenn und soweit Anbieter bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags vom Kunden bereitgestellte Berufsgeheimnisse verarbeitet. Diese VV begründet keine Zeugnisverweigerungsrechte oder Beschlagnahmeverbote; ob solche Rechte bestehen, richtet sich allein nach dem Gesetz.
1. Definitionen
1.1 „Berufsgeheimnisse“ sind sämtliche Informationen, die dem Kunden bei seiner beruflichen Tätigkeit, insbesondere bei der Behandlung von Patienten, anvertraut worden oder bekannt geworden sind und einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, gleich ob diese auf Gesetz (insbesondere § 203 Abs. 1 StGB, soweit anwendbar), auf dem Behandlungsvertrag, auf einer Berufsordnung oder auf einer sonstigen Grundlage beruht.
1.2 „Mitwirkende Personen“ sind Mitarbeitende und Organe von Anbieter sowie Unterauftragnehmer und sonstige Personen, denen Anbieter Zugang zu den vom Kunden bereitgestellten Berufsgeheimnissen ermöglicht.
2. Gegenstand und Umfang der Verpflichtung
2.1 Anbieter ist verpflichtet, alle Berufsgeheimnisse, zu denen Anbieter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden Zugang erhält, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
3. Konkrete Geheimhaltungspflichten
3.1 Anbieter verpflichtet sich, über Berufsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht folgt aus dieser VV und gilt unabhängig davon, ob für den Kunden eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht besteht. Soweit der Kunde oder eine für ihn tätige Person zu den in § 203 Abs. 1 oder 2 StGB genannten Personen gehört, übernimmt Anbieter diese Verpflichtung zudem in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch mitwirkende Personen gemäß § 203 Abs. 4 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, in den Fällen des § 203 Abs. 6 StGB bis zu zwei Jahren). Eine Verarbeitung oder Einsichtnahme in vom Kunden bereitgestellte Berufsgeheimnisse erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags erforderlich ist oder auf ausdrückliche Weisung des Kunden.
3.2 Anbieter ist es gestattet, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Anbieter verpflichtet sich, alle mitwirkenden Personen, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen einer entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen, vor Zugang zu vom Kunden bereitgestellten Berufsgeheimnissen mindestens in Textform entsprechend zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
3.3 Anbieter verpflichtet sich, Berufsgeheimnisse, zu denen Anbieter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden Zugang erhält, mit Hosting in Deutschland und Modellaufrufen in europäischen Regionen der in Anlage 2 der AVV genannten Unterauftragsverarbeiter zu verarbeiten. Die in der AVV gelisteten Unterauftragnehmer und Verarbeitungsorte gelten als vom Kunden genehmigt.
3.4 Vor einer Offenlegung von Berufsgeheimnissen, zu denen Anbieter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden Zugang erhält, aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung wird Anbieter zumutbare rechtliche Schritte prüfen und ergreifen, um die Offenlegungspflicht abzuwehren oder einzuschränken. Anbieter wird den Kunden im rechtlich zulässigen Umfang über die Möglichkeit einer drohenden Offenlegung sowie deren Umfang informieren.
4. Weitere Bestimmungen
4.1 Diese VV tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie darüber hinaus unbefristet, solange Berufsgeheimnisse, zu denen Anbieter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden Zugang erhält, betroffen sind.
4.2 Diese VV ist integraler Bestandteil des Vertrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser VV, der AVV und/oder des Vertrags haben die Bestimmungen dieser VV in Bezug auf Berufsgeheimnisse, die Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung durch den Kunden bereitgestellt werden, Vorrang.
4.3 Die Parteien sind sich einig, dass die Schutzpflichten dieser VV in Übereinstimmung mit den jeweils strengsten auf den Vertrag anwendbaren berufsrechtlichen Anforderungen, einschließlich standesrechtlicher Vorschriften, auszulegen sind.
Unterzeichnung
Anbieter: Fabio Hossli (Einzelunternehmen nach Schweizer Recht), Produktname sicherAI, Unterdorfstrasse 10, 5082 Kaisten, Schweiz (Kanton Aargau), UID CHE-410.145.754, MWST-Nr. CHE-410.145.754 MWST; Support: support@sicherai.com; Datenschutzkontakt: datenschutz@sicherai.com
Kunde: Organisation gemäß Organisationsprofil in sicherAI (Name, Anschrift, Unterzeichner).
Datum: gemäß Zustimmungsnachweis.
Unterschriften / Auftragsnummer: elektronische Zustimmung in der sicherAI-App (Textform, § 126b BGB); Zeitpunkt und Auftragsnummer gemäß Zustimmungsnachweis.